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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 1391/02 EFG 2004 S. 1818

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 2, EStG 1997 § 4 Abs. 2

Bilanzänderung nach vorangegangener Bilanzberichtigung

Einkommensteuer 1996 bis 1998

Gewerbesteuermessbeträge 1996 bis 1998

Leitsatz

Eine Bilanzänderung ist nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht, und soweit die Auswirkung der Berichtigung auf den Gewinn reicht. Ein solcher enger Zusammenhang ist gegeben, wenn dieselbe Bilanz geändert werden soll, die zuvor Gegenstand einer Bilanzberichtigung gewesen ist. Nicht ausreichend ist dagegen, dass die vorgenommene Berichtigung und die begehrte Änderung auf den identischen sachlichen Gründen beruhen.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 4 Nr. 34
EFG 2004 S. 1818
EFG 2004 S. 1818 Nr. 24
AAAAB-27201

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