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FG Düsseldorf Urteil - 4 K 5727/01 Erb EFG 2005 S. 91

Gesetze: AO § 47AO § 169 Abs. 1 Satz 1AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2AO § 170 Abs. 1AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 2. Alt EGAO Art. 97§ 10 Abs. 5 ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung

Leitsatz

  1. Für den Beginn der dreijährigen Anlaufhemmung bei Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung ist nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung, sondern auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen.

  2. Die vier Jahre nach der Steuerentstehung erlangte Kenntnis der Finanzbehörde von der Schenkung löst auch dann den Beginn der Festsetzungsfrist aus, wenn der Steuerpflichtige die sodann angeforderte Steuererklärung nicht abgibt.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 91
CAAAB-27248

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