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BBV 10/2004 S. 8

Anrechnung italienischer Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

Italien hat die Erbschaftsteuer für alle Erbfälle ab und unabhängig vom Nachlasswert bzw. Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erwerber komplett abgeschafft. Für Schenkungen an Ehegatten, Verwandten in gerader Linie und andere Verwandte bis zum vierten Grad wurde die Schenkungsteuer ersatzlos aufgehoben, wenn sie ab dem beurkundet worden sind. Schenkungen an andere Personen unterliegen ebenfalls nicht mehr der Schenkungsteuer. Allerdings werden auf unentgeltliche Zuwendungen dieselben Abgaben wie für entgeltliche Übertragungen erhoben. Es ist fraglich, ob diese Abgaben der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Die in Italien im Erb- und Schenkungsfall noch anfallenden Steuern (Hypothekarsteuer – Katastersteuer – Hypothekargebühr – Stempelsteuer) sind vergleichbar mit der deutschen...