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IWB Nr. 19 vom Seite 945 Fach 11a Seite 788

Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Nichtanrechnung ausländischer Körperschaftsteuer (Manninen)

Urteil:

Die Art. 56 EG und 58 EG stehen einer Regelung entgegen, wonach der Anspruch einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Person auf eine Steuergutschrift für die Dividenden, die ihr von Aktiengesellschaften gezahlt werden, ausgeschlossen ist, wenn die betreffenden Gesellschaften ihren Sitz nicht in diesem Staat haben.

Aus dem Sachverhalt:

1.-7. [...] (Betreffen die anwendbaren Rechtsvorschriften.)

8. Die Gewinne von Gesellschaften mit Sitz in Finnland werden [...] zu einem Satz von 29 % besteuert. Um eine Doppelbesteuerung dieser Einkünfte im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung zu verhindern, gewährt § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Steuergutschrift Aktionären eine Steuergutschrift i. H. von 29/71 des Betrags der Dividenden, die sie im jeweiligen Steuerjahr bezogen haben.

9. Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuergutschrift sind die Dividende und die Steuergutschrift steuerbare Einkünfte des Aktionärs. Die Gewährung der Steuergutschrift bewirkt, dass sich die Gesamtsteuer für einen von einer Gesellschaft, deren Aktien an der Börse noti...