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BFH 22.06.2004 VII R 53/03, NWB 44/2004 S. 344

Kraftfahrzeugsteuer | zweispuriges Kraftfahrzeug kein „Kraftrad” (§ 9 KraftStG)

Wie der entschieden hat, ist ein zweispuriges Kfz kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht als „Kraftrad” zu behandeln.