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BAG 28.07.2004 , NWB 44/2004 S. 346

Gratifikationsrecht | Verzichtserklärung in einem Aufhebungsvertrag

Wird in einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zugleich der Erhalt der Arbeitspapiere bestätigt und im Anschluss an den Aufhebungsvertrag zusätzlich eine umfassende Ausgleichsquittung unterzeichnet, so erfasst diese i. d. R. den vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt. Ausgleichsquittungen und Abgeltungserklärungen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen ().