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KG 16.01.2003 22 U 6803/99, NWB 44/2004 S. 346

Steuerberatung | Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater-Treuhänder

Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater-Treuhänder verjähren in drei Jahren gem. § 58 StBerG. Der Schaden entsteht erst mit Beginn des Bauvorhabens und Freigabe des Eigenkapitals (, GI 2004, 161).