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BFH Urteil v. - II R 159/82

Die Klin. hatte mit dem im Juni 1979 verstorbenen A (Erblasser) etwa 30 Jahre in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt. Der Erblasser hatte im Februar 1979 ein Grundstück in X "auf Rentenbasis" veräußert. Nach dem Kaufvertrag sollte der "Restkaufpreis" beim Ableben des Erblassers der Klin. zustehen. Der Restkaufpreis betrug zu diesem Zeitpunkt nach den Feststellungen des FG . . . DM. Feststellungen darüber, was unter der Rentenbasis zu verstehen ist und wie der Restkaufpreis zu tilgen war, sind nicht getroffen worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 672
ZAAAB-27998

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