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BFH Beschluss v. - IV R 111/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Gesellschafter einer OHG. Der Kläger vermutete, daß ein Mitgesellschafter im Einvernehmen mit dem Steuerberater bestimmte Betriebsvorgänge zu seinen Lasten falsch verbucht habe. Er regte deshalb beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) eine Außenprüfung an, die vom FA tatsächlich für die Jahre 1973 bis 1975 durchgeführt wurde. Der Verdacht des Klägers ließ sich dabei nicht bestätigen. Im Jahre 1979 beantragte der Kläger, eine erneute Prüfung für die Jahre 1973 bis 1975 durchzuführen. Das FA lehnte diesen Antrag ab; Beschwerde und Klage blieben erfolglos. Gegen das abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) richtet sich die Revision des Klägers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 113
BFH/NV 1987 S. 113 Nr. -1
VAAAB-28124

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