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BFH Urteil v. - IX R 23/85

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), die bei der Einkommensteuer zusammenveranlagt werden, erwarben durch notariellen Kaufvertrag vom 13. Mai 1975 ein Einfamilienhaus, für das ihnen vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) antragsgemäß für die Streitjahre 1975, 1976 und 1978 erhöhte Absetzungen gemäß § 7 b EStG gewährt wurden. Nach Kenntnis des nachfolgend geschilderten Sachverhalts änderte das FA gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) die Einkommensteuerbescheide für 1975, 1976 und 1978, indem es nunmehr die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG versagte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 406
JAAAB-28209

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