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BFH Beschluss v. - V B 88/84

Der Kläger ist Steuerberater. Er erzielte u. a. in den Streitjahren 1978 bis 1980 neben Einnahmen aus der Tätigkeit als Steuerberater Einnahmen aufgrund sog. Treuhandverträge mit Gesellschaften, die sich als sog. Abschreibungsgesellschaften mit Bau und Sanierung von Gebäuden befaßten (Treugeber). Die Treuhandverträge gehörten zu dem Vertragsbündel, das jeweils im Rahmen derartiger Objekte abgeschlossen wurde (u. a. Bürgschaftsverträge, Finanzierungsvermittlungsverträge, Vertriebsgarantieverträge, Vermietungsverträge, Steuerberatungsverträge).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 335
BFH/NV 1987 S. 335 Nr. -1
SAAAB-28258

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