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BFH Urteil v. - VII R 164/84

Der Kläger war in den Jahren 1979 und 1980 der Buchhalter der GmbH, über deren Vermögen im Oktober 1980 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Bei einer von der Steuerfahndungsstelle A durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, daß die GmbH u. a. in erheblichem Umfang mit Hilfe fingierter Lieferantenrechnungen Vorsteuerabzugsbeträge angemeldet und sich hatte auszahlen lassen. Da nach dem Ergebnis der Steuerfahndungsprüfung der Kläger als der Initiator dieser Maßnahmen anzusehen war, nahm ihn das FA - nach fruchtlosen Vollstreckungsversuchen bei der GmbH - mit Bescheid vom Juni 1982 in Form der Einspruchsentscheidung vom Februar 1983 wegen Steuerhinterziehung (§ 370 der Abgabenordnung - AO 1977 -) gemäß § 71 der Reichsabgabenordnung (AO) in Haftung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 674
ZAAAB-28422

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