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BFH Urteil v. - I R 148/83

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 28. Juli 1968 ein Grundstück. Bereits am 5. Oktober 1967 hatte der Kläger mit den Grundstücksveräußerern eine notariell beurkundete Vereinbarung getroffen, die u. a. folgenden Wortlaut hatte:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 646
BFH/NV 1987 S. 646 Nr. -1
GAAAB-28719

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