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BFH Urteil v. - IV R 118/84

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren in den Streitjahren (1974 bis 1976) miteinander verheiratet. Sie betrieben während dieser Zeit gemeinsam eine Steuerberaterpraxis. Ihren Gewinn ermittelten sie nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 466
OAAAB-28790

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