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BFH Urteil v. - IV R 312/84

Die Klägerin zu 1 und die Klägerin zu 2 erwarben 1972 gemeinsam ein unbebautes Grundstück. Auf diesem Grundstück errichteten sie ein Mehrfamilienhaus mit 12 Eigentumswohnungen, die sie noch in 1973 unter Einschaltung eines Maklers an 12 verschiedene Erwerber veräußerten und Ende 1973 bezugsfertig übergaben. Die Erlöse aus den Veräußerungen der Eigentumswohnungen legten die Klägerinnen gemeinsam bei verschiedenen Geldinstituten in Form von Festgeld an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 214
BFH/NV 1987 S. 214 Nr. -1
YAAAB-28833

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