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BFH Urteil v. - IV R 54/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Internist selbständig tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Kläger ist an einer Laborgemeinschaft in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft beteiligt. Für die Ausgaben dieser Gemeinschaft leistet er monatliche Zahlungen. Die Gemeinschaft errechnet ihre Ausgaben jeweils für das Kalenderjahr unter Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung (AfA) für ihr Anlagevermögen und verteilt diese Kosten auf die Mitglieder; hierüber ergeht jeweils eine einheitliche Feststellung des zuständigen Finanzamts.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 409
BFH/NV 1988 S. 409 Nr. 7
NAAAB-28841

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