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BFH Beschluss v. - IX B 111/85

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war mit seinen drei Geschwistern Miterbe nach seiner im Jahre 1970 gestorbenen Mutter. Zum Nachlaß gehörte ein Einfamilienhaus, das der Kläger nach Umbau und Instandsetzung in den Jahren 1971 und 1972 seit Juni 1972 selbst bewohnt. Durch Vertrag vom 28. Februar 1972 setzten sich die Miterben über den Nachlaß dahingehend auseinander, daß der Kläger gegen Zahlung von 140 000 DM an seine Geschwister Alleineigentümer des Einfamilienhauses wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 618
UAAAB-28856

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