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FG Köln Urteil v. - 6 K 6784/94

Gesetze: AO § 228, AO § 37 Abs. 1, AO § 37 Abs. 2, BGB § 812

Erstattung zuviel gezahlter Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Zahlt ein Stpfl. nach der Abmeldung seines Kfz und nach Beendigung seiner KraftSt-Pflicht versehentlich weiterhin KraftSt, so stellt der anschließende Rückzahlungsanspruch gegenüber dem FA gleichwohl einen Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis gem. § 37 Abs. 1 AO dar. Dieser Anspruch unterliegt den Verjährungsvorschriften gem. § 228 AO. Die Bereicherungsvorschriften des BGB (§§ 812 ff.) sind ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
OAAAB-28991

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