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BFH Beschluss v. - VIII B 62/84

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Automatenaufsteller. Am 7. Oktober 1983 ordnete der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) bei ihm eine Beriebsprüfung an. Im Rahmen der Betriebsprüfung fand am 23. November 1983 zwischen dem steuerlichen Berater des Antragstellers und dem Prüfer eine Besprechung statt, in der der Prüfer Listen über die Automatenbestände erbat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 23
BFH/NV 1987 S. 23 Nr. -1
YAAAB-29027

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