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BFH Urteil v. - VIII R 187/84

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage wegen verspäteter Einreichung der Klageschrift als unzulässig abgewiesen. Die Entscheidungsgründe befassen sich im wesentlichen mit der Frage, ob das bei Gericht nicht auffindbare Original vom 30. November 1981 einer dem Gericht am 31. August 1982 in Ablichtung vorgelegten Klageschrift rechtzeitig (innerhalb der Klagefrist) in den Machtbereich des Gerichts gelangt war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 40
BFH/NV 1987 S. 40 Nr. -1
KAAAB-29049

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