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BFH Urteil v. - V R 119/81

Die Klägerin betreibt eine überregionale Ferngasversorgung. Sie beliefert ausschließlich Großabnehmer (Industrieunternehmen und Gemeinden) mit Gas zum Weiterverkauf bzw. zum Endverbrauch. Der Gastransport zu den Abnehmern erfolgt durch ein Rohrleitungsnetz, das im Hochdrucksystem (Druck zwischen 5 und 6 atü) betrieben wird. Die Industrieunternehmen und die Ortsnetze der örtlichen Gasversorgungsunternehmen sind durch Anschlußleitungen der Klägerin mit deren Verteilungsnetz verbunden. Die einzelnen Transport-, Verteilungs- und Anschlußleitungen sind untereinander verbunden und werden an mehreren Stellen aus der zentralen Fernleitung des Gaslieferanten N, einer Leitung, die nicht der Klägerin gehört, gespeist. In die Gasleitungen sind Anlagen und Einrichtungen für die Steuerung, Druckregelung und Messung der Gasmengen eingebaut. Der gesamte Gasfluß in den Leitungen wird zentral . . . computergesteuert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 374
YAAAB-29228

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