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BFH Urteil v. - II R 25/86

Die Klin., eine Stiftung, wurde aufgrund letztwilliger Verfügung Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens, das sich mit der Verwaltung von Grundbesitz befaßte. Durch Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 1977 gründete sie zusammen mit einem Treuhänder eine GmbH. Nach dem Gesellschaftsvertrag bestand die Einlage der Klin. in der Einbringung des ihr vermachten Einzelunternehmens mit allen Aktiven und Passiven entsprechend seiner Bilanz auf den 30. Juni 1977. Die von ihrem Treuhänder übernommene Stammeinlage von . . . DM war bar zu erbringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 732
BFH/NV 1989 S. 732 Nr. 11
XAAAB-29571

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