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BFH Beschluss v. - IV B 37/85

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Gesellschafter der X-GmbH & Co. KG i. L. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) hat es abgelehnt, für diese Gesellschaft die beantragten Verluste für die Jahre 1977 bis 1982 festzustellen und den Antragsteller hieran zu beteiligen. Gegen diesen negativen Gewinnfeststellungsbescheid haben die KG und der Antragsteller Einspruch eingelegt. Der Antragsteller beantragte zusätzlich beim Finanzgericht (FG) den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit der dem FA untersagt werden sollte, den negativen Gewinnfeststellungsbescheid bis zu einer Entscheidung über die umstrittenen Rechtsfragen bei der Besteuerung seiner Einkünfte zu berücksichtigen. Im Laufe dieses Verfahrens hat er beantragt, das FA zum Erlaß vorläufiger Feststellungsbescheide für 1980 und 1981 zu verpflichten, in denen für ihn anteilige Verluste aus Gewerbebetrieb in bestimmter Höhe festgestellt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 715
BFH/NV 1988 S. 715 Nr. 11
PAAAB-29698

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