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BFH Urteil v. - IV R 213/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war unstreitig bis Ende 1969 Landwirtin. Am 1. Juli 1970 war sie u. a. Eigentümerin der Fl. Nrn. . . . der Gemarkung X. Sie veräußerte diese Grundstücke am 4. Mai 1972 zu einem qm-Preis von 24 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 158
BFH/NV 1988 S. 158 Nr. 3
DAAAB-29770

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