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BFH Urteil v. - IV R 32/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, beschäftigt sich nach ihrem Gesellschaftsvertrag mit . . . und unterhält außerdem . . . Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 11. Dezember 1973 ist die Klägerin mit Wirkung vom 10. September 1973 gegründet worden; auf diesen Stichtag hat sie auch eine Eröffnungsbilanz erstellt. Persönlich haftender Gesellschafter der Klägerin ist eine GmbH. Kommanditisten waren die Kaufleute A und B; 1976 übertrug A seine Gesellschaftsbeteiligung auf B.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 772
BFH/NV 1988 S. 772 Nr. 12
EAAAB-29787

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