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BFH Urteil v. - IV R 39/86

Der im Jahre 1921 geborene verheiratete Kläger erzielte in den Streitjahren als Inhaber eines Gärtnereibetriebes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der einzige im Jahre 1950 geborene Sohn arbeitet seit 1972 im Betrieb mit. Schriftliche arbeitsvertragliche Vereinbarungen bestehen nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 155
BFH/NV 1989 S. 155 Nr. 3
TAAAB-29795

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