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BFH Urteil v. - IV R 90/85

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin aus einer landwirtschaftlichen Betätigung im Jahre 1969 einen mit positiven Einkünften auszugleichenden Verlust erlitten hat, oder ob es sich um Liebhaberei handelte, die nicht zu steuerlichen Einkünfte führte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 90
BFH/NV 1989 S. 90 Nr. 2
LAAAB-29831

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