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BFH Urteil v. - IX R 162/83

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1974 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war als angestellter Prokurist in der Geldhandelsabteilung des Bankhauses X. tätig. Er schloß über die Bankhäuser X. in verschiedenen Städten im eigenen Namen und für eigene Rechnung Termingeschäfte ab. Daneben ging er zusammen mit H. Gemeinschaftstermingeschäfte ein. Bei den Termingeschäften verfuhr der Kläger regelmäßig wie folgt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 230
BFH/NV 1988 S. 230 Nr. 4
KAAAB-29921

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