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BFH Beschluss v. - VII B 58/88

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits geschäftsführende Komplementärin einer GmbH & Co. KG (KG) war. Über das Vermögen der KG wurde am 20. Dezember 1979 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger wegen nicht abgeführter Lohnsteuer und Lohnkirchensteuer der KG sowie wegen Säumniszuschlägen für den Haftungszeitraum April bis September 1979 in Anspruch. Der Einspruch und die Klage des Klägers gegen den Haftungsbescheid blieben erfolglos.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 149
BFH/NV 1989 S. 149 Nr. 3
EAAAB-30152

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