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BFH Urteil v. - VII R 107/86

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis Ende 1980 Geschäftsführer einer GmbH. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm ihn wegen rückständiger Lohnsteuer der GmbH für den Zeitraum Januar 1979 bis Dezember 1980 als Haftungsschuldner in Anspruch. Der Haftungsbescheid enthält eine Aufgliederung der Haftungssumme nach Lohnsteueranmeldungszeiträumen (Kalendermonate), nicht aber die namentliche Bezeichnung der Steuerschuldner und eine Aufgliederung des Haftungsbetrages nach Steuerschuldnern. Die Haftungsbeträge beruhen auf den Feststellungen einer bei der GmbH durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung, den im Verlaufe der Prüfung vom Kläger nachgereichten Lohnsteueranmeldungen bis einschließlich September 1980 und auf Steuerfestsetzungen des FA für die Monate September bis Dezember 1980. Die gegen die GmbH für den Haftungszeitraum ergangenen Steuerfestsetzungen sind bestandskräftig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 549
BFH/NV 1989 S. 549 Nr. 9
OAAAB-30315

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