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BFH Beschluss v. - VII R 112, 113/87

Angefochten sind zwei am gleichen Tage wegen "Zwangsvollstreckung" und "Aufrechnung" ergangene Urteile des Finanzgerichts (FG), durch die Klagen des Klägers und Revisionsklägers gegen das Finanzamt - FA - auf Rückgabe von Pfandgegenständen, Erstattung eingezogener Beträge und Untersagung von Pfändungsverfügungen sowie gegen eine vom FA erklärte Aufrechnung abgewiesen wurden. Revision ist in den Urteilen nicht zugelassen worden. Der Kläger reichte beim FG folgende Revisionsschrift - vom 14. Oktober 1987 - ein:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 241
BFH/NV 1989 S. 241 Nr. 4
ZAAAB-30320

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