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BFH Urteil v. - VII R 6/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH, der am 4. Februar 1977 vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt - HZA -) ein Mineralölsteuerlager bewilligt wurde. Nachdem über das Vermögen der GmbH auf deren Antrag am 23. Mai 1977 das Konkursverfahren eröffnet worden war, nahm das HZA den Kläger durch Steuerhaftungsbescheid vom 27. September 1978 für Mineralölsteuer in Gesamthöhe von . . . DM als Haftenden nach § 69 der Abgabenordnung (AO 1977) in Anspruch. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 428
BFH/NV 1988 S. 428 Nr. 7
YAAAB-30410

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