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BFH Urteil v. - IV R 355/84

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Landwirte. Sie waren die Gesellschafter einer Kartoffelgemeinschaftsbrennerei, die in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft betrieben wurde. Die Gesellschaft unterhielt die Brennerei auf einem gepachteten Grundstück und in gepachteten Anlagen. Zum 1. Oktober 1975 legten sie ihren Betrieb mit demjenigen einer eingetragenen Genossenschaft zusammen. Das Brennrecht der Gesellschaft ging auf die Genossenschaft über; die Gesellschafter erhielten Anteile an der Genossenschaft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 292
BFH/NV 1991 S. 292 Nr. 5
XAAAB-30967

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