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BFH Urteil v. - IV R 49/88

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie unterhalten einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ihren Gewinn ermittelten sie zunächst nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG); zum 1. Juli 1981 gingen sie zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG über.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 363
BFH/NV 1991 S. 363 Nr. 6
SAAAB-30973

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