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BFH Beschluss v. - II B 132/89

Der Antragsteller ist Gesellschafter einer GmbH und Kommanditist einer KG, an welcher die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist. Im Dezember 1982 übertrug ihm ein anderer Gesellschafter (T) der GmbH und Kommanditist der KG in notariell beurkundeter Form zum 31. Dezember 1982 seine (T) Anteile an diesen Gesellschaften, aus denen er (T) ausschied.Gemäß schriftlicher Vereinbarung vom 23. Dezember 1982 erfolgte die Übertragung der vorgenannten Gesellschaftsanteile "zum Nominalwert der Beteiligung zuzüglich eines Zuschlages von 5 %, der auf der Grundlage des Reinvermögensüberschusses der Gesellschaft anteilig auf den Gesellschafter T entfällt . . .". Der Antragsteller zahlte demgemäß . . . DM an den ausscheidenden Gesellschafter T.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 675
BFH/NV 1990 S. 675 Nr. 10
PAAAB-31437

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