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BFH Urteil v. - III R 27/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber einer . . . Im Anschluß an eine Betriebsprüfung änderte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) u. a. die Gewerbesteuermeßbescheide 1976 und 1977. Die Änderungen beruhten auf einer Erhöhung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um einen Sicherheitszuschlag von 2 000 DM. Die Änderungsbescheide vom 20. Dezember 1983 wurden dem Kläger am 22. Dezember 1983 zugestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 572
BFH/NV 1991 S. 572 Nr. 9
CAAAB-31489

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