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BFH Urteil v. - I R 28/90

Die 1967 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Jahren 1974 und 1975 mit 24,5 v. H. und in den Jahren 1976 bis 1978 mit 19 v. H. an der A-Ltd mit Sitz in Kanada beteiligt. Sie hatte der A-Ltd für die genannten Jahre Beträge in kanadischer Währung zur Nutzung zur Verfügung gestellt, die von der A-Ltd in deren Bilanzen zum 31. Dezember 1974 bis 1978 jeweils mit . . . kan. Dollars als Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden. Eine vertragliche Grundlage für die Hingabe der Beträge bestand nicht. Neben der Klägerin waren noch ihre Mutter und ihre minderjährigen Geschwister an der A-Ltd beteiligt. Die Familienmitglieder hielten insgesamt 99 v. H. des gezeichneten Kapitals.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 654
BFH/NV 1991 S. 654 Nr. 10
RAAAB-31591

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