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BFH Urteil v. - IV R 50/88

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt; zwischen ihnen ist Gütertrennung vereinbart. Der Kläger verfügt über umfangreichen Grundbesitz in . . . Zum Grundbesitz des Klägers gehörten ein Steinbruch von . . . ha mit umliegender Forstfläche von 10 ha. Der Steinbruch war an einen gewerblichen Unternehmer verpachtet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 693
BFH/NV 1990 S. 693 Nr. 11
TAAAB-31654

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