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BFH Urteil v. - VIII R 137/85

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Handelsgesellschaft, die sich bis zum 1. Januar in der Rechtsform einer OHG und ab diesem Zeitpunkt in der Rechtsform einer KG mit der Herstellung und dem Vertrieb von . . . beschäftigt. Persönlich haftende Gesellschafterin ist seit dem 1. Januar 1975 die X & Co. Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit einer Festeinlage von 20 000 DM. Der Klägerin gehören vom Stamm H. X. vier Kommanditisten und vom Stamm M. X. vier Kommanditisten an. Die Einlagen der Gesellschafter müssen stammesmäßig immer im festgesetzten Verhältnis von 1/2 zueinander stehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 518
BFH/NV 1991 S. 518 Nr. 8
HAAAB-31859

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