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BFH Beschluss v. - IX B 58/89

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beteiligte sich zusammen mit anderen Anlegern an der Bauherrengemeinschaft Z zur Errichtung einer Wohnanlage mit zehn Eigentumswohnungen. Treuhänderin war die X-Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin); Beauftragte war die Y-AG. Grundlage des Vertriebs war ein Prospekt, aus dem die Einzelheiten der Finanzierung, Größe, Lage und Grundriß der Wohnungen sowie die Gesamtkosten hervorgehen. In dem formularmäßigen Treuhandvertrag mit Vollmacht vom 19. November 1982 beauftragte der Antragsteller die Treuhänderin mit der Bearbeitung und Durchführung der mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten einschließlich der steuerlichen Betreuung und erteilte ihr umfassende Vollmacht. Die Treuhänderin übernahm die umfassende steuerliche Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens bis zur Beendigung des Treuhandverhältnisses. Über diesen Zeitraum hinaus sollte sie solange aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet bleiben, bis sämtliche Verwaltungsakte endgültig bestandskräftig sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 463
BFH/NV 1992 S. 463 Nr. 7
XAAAB-32347

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