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BFH Urteil v. - IX R 170/88

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute mit drei Kindern und Eigentümer eines zum Jahresende 1983 bezugsfertig gewordenen Zweifamilienhauses in A. Die Anschaffungskosten für das unbebaute Grundstück hatten 600 000 DM betragen; die Herstellungskosten des Gebäudes betrugen zum Jahresende 1984 2 035 675 DM. Die 281,97 qm große Hauptwohnung wurde im Streitjahr 1984 von den Klägern selbst genutzt; die 32,04 qm große Einliegerwohnung war ab 15. Dezember 1984 für monatlich 500 DM zuzüglich 90 DM Nebenkosten vermietet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 816
BFH/NV 1991 S. 816 Nr. 12
MAAAB-32355

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