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BFH Urteil v. - VI R 38/90

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gerichtsvollzieher. Er erwarb im Streitjahr 1987 eine Computeranlage. Er machte die auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungskosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 243
BFH/NV 1992 S. 243 Nr. 4
EAAAB-32618

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