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BFH Urteil v. - V R 77/87

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) setzte gegen die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer 1981 Hinterziehungszinsen fest. Während der Einspruch erfolglos blieb, hob das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 394 abgedruckten Urteil den Bescheid über die Zinsfestsetzung mit der Begründung auf, Zinsschuldner sei nicht die Klägerin, sondern allenfalls deren Geschäftsführer. Ob diesem die Steuerhinterziehung zur Last fällt, blieb offen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 150
BFH/NV 1992 S. 150 Nr. 3
PAAAB-32662

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