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BFH Urteil v. - XI R 3/88

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1980 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Sie erwarben mit notariell beurkundetem Übertragungsvertrag vom 19. Dezember 1980 von den Eltern des Klägers ein Zweifamilienhausgrundstück. Die Kläger verpflichteten sich, für die Übertragung . . . DM an die Übergeber zu zahlen, die diese unter Abtretung der Forderung den beiden Brüdern des Klägers zu gleichen Teilen schenkten. Die Kläger übernahmen die Grundschulden mit den zugrunde liegenden Schulden. Außerdem gewährten sie den Übergebern ein Altenteilsrecht, bestehend aus dem lebenslangen ausschließlichen und dinglich gesicherten Wohnungsrecht an den Räumen im ersten Stock des übertragenen Hauses, der Verpflichtung zur Essensgewährung und Pflege im Falle der Krankheit und Gebrechlichkeit sowie der Zahlung einer monatlichen Rente von . . . DM ab 1. April 1981. Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr gingen am Tag des Vertragsschlusses auf die Kläger über.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 237
BFH/NV 1992 S. 237 Nr. 4
FAAAB-32729

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