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BFH Urteil v. - IV R 105/90

Das Finanzamt (- FA -) erfaßte bei den Kommanditisten einer aufgelösten GmbH & Co. KG Gewinne in Höhe der in den Vorjahren entstandenen negativen Kapitalkonten, weil mit Gewinnen, durch die die negativen Kapitalkonten hätten aufgelöst werden können, nicht mehr zu rechnen war. In Höhe der bei den Kommanditisten erfaßten Gewinne wurden der Komplementär-GmbH Verluste zugerechnet. Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (- FG -) der Klage der Kommanditisten statt. Dagegen richtete sich die Revision des FA.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 315
BFH/NV 1993 S. 315 Nr. 5
FAAAB-33056

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