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BFH Beschluss v. - VII B 48/92

Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) pfändete wegen rückständiger Steuerschulden und steuerlicher Nebenleistungen des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) dessen Versicherungspolice und die Ansprüche aus einer Lebensversicherung. Der Antragsteller beantragte beim Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf eine mögliche Verrechnungsstundung wegen angeblicher Steuererstattungsansprüche, im Wege der einstweiligen Anordnung anzuordnen, daß die Pfändung aufzuheben sei. Das FG lehnte den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 320
BFH/NV 1993 S. 320 Nr. 5
AAAAB-33263

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