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BFH Urteil v. - VIII R 85/90

Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haben in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Nach einer Betriebsprüfung erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) geänderte Gewinnfeststellungsbescheide, wogegen sich die Klägerin mit ihren Einsprüchen wandte. Die Einspruchsentscheidung vom 24. Oktober 1988, mit der die Einsprüche als unbegründet zurückgewiesen wurden, wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 8. Dezember 1988 zugestellt. Auf dem Briefumschlag und auf der Postzustellungsurkunde waren zur Bezeichnung des übersandten Schriftstücks die Steuernummer und das finanzamtsinterne Stellenzeichen "- II/1 -" angegeben. Auf der Postzustellungsurkunde, nicht jedoch auf dem Briefumschlag, war daneben vermerkt:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 701
BFH/NV 1993 S. 701 Nr. 12
SAAAB-33325

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