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BFH Urteil v. - I R 44/92

Der Kläger erwarb im Jahre 1985 4 Hapimag-Aktien. Außerdem gewährte er der Hapimag ein unverzinsliches Darlehen. Dafür erhielt der Kläger nach einem Wohnberechtigungspunktesystem Wohnungsberechtigungspunkte gutgeschrieben. Er war berechtigt, die Wohnungsberechtigungspunkte zur Nutzung von Ferienwohnungen der Hapimag zu verwenden. Im einzelnen wurden dem Kläger im Streitjahr 1986 48 Wohnungsberechtigungspunkte gutgeschrieben. Er verwendete in 1986 88 Wohnungsberechtigungspunkte für Ferienaufenthalte in S (Schweiz) und P (Spanien).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 318
BFH/NV 1994 S. 318 Nr. 5
YAAAB-33806

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