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BFH Urteil v. - IV R 5/92

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, handeln mit Textilien im Reisegewerbe. Sie vertreiben ihre Ware im Laufe des Jahres an etwa 110 verschiedenen Marktorten. Einige Marktorte werden in der Saison bis zu 12mal angefahren, andere lediglich 3 - 4mal oder auch nur einmalig. Zu den einzelnen Marktveranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, fahren die Kläger mit einem Kleinlastwagen oder einen Pkw mit Anhänger.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 719
BFH/NV 1993 S. 719 Nr. 12
AAAAB-33866

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