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BFH Urteil v. - IX R 69/89

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) - im Jahre 1982 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute - waren Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Im Januar 1981 hatten sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt. Nachdem sich ein Verkauf als schwierig erwies, beauftragten die Kläger den Makler, sich zusätzlich auch um eine Vermietung des von ihnen im Jahre 1981 geräumten Hauses zu bemühen. Im Juni 1982 wurde das seit dem Auszug der Kläger leerstehende Einfamilienhaus verkauft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 532
BFH/NV 1993 S. 532 Nr. 9
YAAAB-33926

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